Mitunter gibt es "Interpretationsspielraum" und daraus resultierend Nachfragen bei Audits hinsichtlich der Angaben zum Ausstellungsdatum und Kalibrierdatum auf den Kalibrierscheinen, können Sie das bitte erläutern?
Die Erläuterung wurde ab 09/2006 als Fußnote auf dem Kalibrierschein aufgenommen.
Ausstellungsdatum:
Tag der Erstellung des Kalibrierscheins. Wenn nicht anders angegeben, ist das Ausstellungsdatum auch das Datum der letzten Kalibrierung durch imc. Eine Zweitausfertigung eines Kalibrierscheins (certified copy) ist entsprechend gekennzeichnet.
Datum der letzten Kalibrierung:
Ist das Ausstellungsdatum des Kalibrierscheins abweichend zum Datum der letzten Kalibrierung, so geben wir dieses Datum zusätzlich auf dem Kalibrierschein an.
Technisch bedingt kann der Protokollsatz für ein Messsystem aus mehreren Protokollen bestehen mit u.U. unterschiedlichem Datum der Durchführung der jeweiligen Kalibrierung. Das Datum der letzten Kalibrierung entspricht dann dem Erstelldatum des letzten Kalibrierprotokolls, welches zum Messsystem gehört.