REACH-Erklärung
Am 1. Juni 2007 trat die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (kurz: „REACH“) in Kraft.
Hier finden Sie die imc Herstellererklärung gemäß "REACH"
imc als Hersteller von elektronischen Produkten im Sinne von REACH ist ein sogenannter "nachgeschalteter Anwender". Sie beziehen von uns ausschließlich nicht-chemische Produkte (Erzeugnisse). Unter normalen und vernünftigerweise vorhersehbaren Verwendungsbedingungen sollte zudem aus denen von Ihnen bezogenen Erzeugnissen kein Stoff freigesetzt werden.
imc unterliegt grundsätzlich weder der Registrierungspflicht gemäß REACH noch der Pflicht zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern.
Zudem enthalten nach unserem Kenntnisstand unsere Produkte derzeit keine Stoffe oberhalb 0,1 Masse-%, die in der sog. „Kandidatenliste“ gemäß Artikel 59 (1, 10) der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 („REACH“) aufgeführt sind.