Dürfen, wie in TS16949/QS 9000 gefordert, nur akkreditierte Labore beauftragt werden?
Die Forderung der QS 9000, der ISO/TS16949 und anderer Managementsysteme nach einer Akkreditierung richtet sich an Prüf- bzw. Kalibrierlaboratorien, die von Zulieferern an die Automobilindustrie beauftragt werden. Durch die Akkreditierung der Kalibrierverfahren nach z. B. DIN EN ISO/IEC 17025 (Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien) soll die Kompetenz nachgewiesen werden, wobei die Akkreditierung durch einen unabhängigen Dritten eine (sehr transparente) Form des Kompetenznachweises ist.
Alternativ bietet z. B. die QS 9000 eben diesen Zulieferern die Möglichkeit, auch auf den Hersteller des Prüf-Equipments für eine Kalibrierung zurückzugreifen. Diese Hersteller müssen aber nicht zwingend akkreditiert sein, sondern können auf anderem Wege ihre Kompetenz darlegen, z. B. durch Selbsterklärung, Qualitätssicherungsvereinbarungen oder Audits. Natürlich findet sich im Regelwerk (QS 9000) selbst die entsprechende Textstelle (QS 9000 3rd edition, 4.10.6 Forderungen an Laboratorien des Lieferanten).
Jedoch ist durch die anzuwendende Norm DIN EN ISO/IEC 17025 eine Akkreditierung als Prüf- oder Kalibrierlabor nicht gefordert.